Planerstellung
Im Brandschutz gibt es verschiedene Arten von Plänen.
Personen, die diese erstellen, müssen fachlich dazu geeignet sein und die einschlägigen Vorschriften kennen.
Als Brandschutzbeauftragter bin ich befugt und befähigt, unten aufgeführte Pläne zu erstellen.
Feuerwehrpläne
Diese Pläne dienen dazu, der Feuerwehr bereits auf der Anfahrt einen Überblick über die Einsatzstelle zu verschaffen.
Wie liegen die Gebäude, wie nah sind Nachbargebäude, wo findet die Feuerwehr Löschwasser, welche objektspezifischen Gefahren existieren.
Auch beinhalten Feuerwehrpläne neben einem Übersichtsplan eine Objektbeschreibung und Geschosspläne, auf denen alle Feuerwehr-relevanten Dinge eingezeichnet sind.
Feuerwehrpläne müssen auf Anordnung der zuständigen Brandschutzdienststelle (meist das zuständige Bauamt) nach DIN 14 095 erstellt werden.
Der Planersteller stimmt sich eng mit der Brandschutzdienststelle ab und sorgt nach deren Freigabe für die Verteilung an die vorgegebenen Feuerwehren und sonstigen Stellen.
Die Norm DIN 14 095 empfiehlt, Feuerwehrpläne einmal jährlich zu überprüfen und bei wesentlichen Änderungen sofort zu aktualisieren.
Flucht- und Rettungspläne
Jedes größere Objekt benötigt Flucht- und Rettungspläne. Diese bieten den Menschen, die sich darin aufhalten, die Möglichkeit, sich über Rettungswege und Fluchtmöglichkeiten zu informieren.
Hierfür ist die DIN ISO 23 601 maßgebend.
Sie schreibt neben der Form, dem Format und den zu verwendenden Symbolen ebenfalls vor, dass die Pläne immer auf dem aktuellen Stand sein müssen und jede bauliche Veränderung eingearbeitet werden muss. Die Zeitabstände für die Überprüfung legt der Arbeitgeber eigenverantwortlich fest, wobei ein Intervall von zwei Jahren empfohlen wird.
Feuerwehr-Laufkarten
Wenn ein Objekt über eine Brandmeldeanlage verfügt, befinden sich im Bereich des Feuerwehr-Bedienfeldes (FBF) die Feuerwehr-Laufkarten.
Auf ihnen sind im Grundriss die Brandmeldeeinrichtungen (Rauchmelder, Druckknopfmelder, etc. ...), der bestmögliche "Angriffsweg" sowie mögliche Gefahrenquellen eingezeichnet.
Die Gestaltung und Inhalte von Feuerwehr-Laufkarten bestimmt die DIN 14 675. Feuerwehr-Laufkarten müssen stets aktuell sein. Jede Änderung, die für die Feuerwehr im Einsatzfall relevant ist, muss unverzüglich in den Feuerwehr-Laufkarten eingepflegt werden.