Planerstellung - Brandschutzbüro Nordfriesland

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Planerstellung
Im Brandschutz gibt es verschiedene Arten von Plänen.
Personen, die diese erstellen, müssen fachlich dazu geeignet sein und die einschlägigen Vorschriften kennen.
Als Brandschutzbeauftragter bin ich befugt und befähigt, unten aufgeführte Pläne zu erstellen.
Feuerwehrpläne
Diese Pläne dienen dazu, der Feuerwehr bereits auf der Anfahrt einen Überblick über die Einsatzstelle zu verschaffen.
Wie liegen die Gebäude, wie nah sind Nachbargebäude, wo findet die Feuerwehr Löschwasser, welche objektspezifischen Gefahren existieren.
Auch beinhalten Feuerwehrpläne neben einem Übersichtsplan eine Objektbeschreibung und Geschosspläne, auf denen alle Feuerwehr-relevanten Dinge eingezeichnet sind.
Feuerwehrpläne müssen auf Anordnung der zuständigen Brandschutzdienststelle (meist das zuständige Bauamt) nach DIN 14 095 erstellt werden.
Der Planersteller stimmt sich eng mit der Brandschutzdienststelle ab und sorgt nach deren Freigabe für die Verteilung an die vorgegebenen Feuerwehren und Stellen.
Flucht- und Rettungspläne
Jedes größere Objekt benötigt Flucht- und Rettungspläne. Diese bieten den Menschen, die sich darin aufhalten, die Möglichkeit, sich über Rettungswege und Fluchtmöglichkeiten zu informieren.
Hierfür ist die DIN ISO 23 601 maßgebend.
Feuerwehr-Laufkarten
Wenn ein Objekt über eine Brandmeldeanlage verfügt, befinden sich im Bereich des Feuerwehr-Bedienfeldes (FBF) die Feuerwehr-Laufkarten.
Auf ihnen sind im Grundriss die Brandmeldeeinrichtungen (Rauchmelder, Druckknopfmelder, etc. ...) sowie der bestmögliche "Angriffsweg" eingezeichnet.
Die Gestaltung und Inhalte von Feuerwehr-Laufkarten bestimmt die DIN 14 675.

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