Brandschutzordnung
Eine Brandschutzordnung nach DIN 14 096 besteht aus mehreren Teilen.
Die einzelnen Teile sind für unterschiedliche Personenkreise gedacht und dient der Information, wer im Brandfall für welche Aufgaben zuständig ist und wie man sich im Brandfall zu verhalten hat.
Eine Brandschutzordnung wird in Einzelfällen von der zuständigen Brandschutzdienststelle (meist das Bauamt) gefordert.
Maßgeblich ist jedoch die jeweilige Landesbauordnung, die festlegt, wann eine Brandschutzordnung zu erstellen ist.
Aber auch ohne gesetzliche Verpflichtung ist eine Brandschutzordnung sinnvoll, da sie ein Baustein des vorbeugenden Brandschutzes nach § 10 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) sein kann.
Im dargestellten Bild sehen sie eine Muster-Brandschutzordnung Teil "A".
Teil "A"
Der Teil A einer Brandschutzordnung ist ein Aushang im Format DIN A 4, rot umrahmt und ist an alle gerichtet, die sich nur kurzfristig in einem Objekt aufhalten.
In Kurzform ist aufgeführt, wie man sich im Brandfall verhalten soll.
Teil "B"
Zielgruppe: Menschen, die sich regelmäßig in einem Objekt aufhalten, also in der Regel Beschäftigte oder im Falle eines Pflegeheimes auch die Bewohner.
Die Form ist ausführlicher und beschreibt auch Maßnahmen und verbindliche Regeln zur Vermeidung von Bränden.
Hier stehen zum Beispiel Rauchverbote oder das Verbot von offenem Feuer oder offenes Licht (Kerzen, Petroleumlampen, etc. ...).
Teil "C"
Beschreibt detailliert die Aufgaben von Menschen mit "besonderen Aufgaben im Brandfall". Sie richtet sich also gezielt an die Geschäftsleitung, Sicherheitsfachkräfte, Brandschutzbeauftragte und Brandschutz- und Evakuierungshelfer.