Externer Brandschutzbeauftragter
Manche Unternehmen haben nicht die Ressourcen, sich einen festen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.
Es gibt auch die Möglichkeit, eine fachlich qualifizierte, externe Person zu bestellen.
Hier komme ich ins Spiel!
Im Rahmen eines Bestellungsvertrages und der Bestellungsurkunde wird festgeschrieben, welche Aufgaben an mich übertragen werden.
Ich kümmere mich dann um den Brandschutz und Sie um Ihren Job.
Die Vergütung erfolgt monatlich pauschal in Abhängigkeit des vereinbarten Umfanges der übertragenen Aufgaben.
Was macht ein Brandschutzbeauftragter
In erster Linie berät er die Geschäftsleitung in Belangen des betrieblichen Brandschutzes. Die Verantwortung über die Umsetzung verbleibt bei der Geschäftsleitung, sofern sie vom bestellten Brandschutzbeauftragten über erforderliche Maßnahmen informiert wurde.
Folgende Aufgaben können im Rahmen einer externen Bestellung von mir übernommen werden:
- monatliche Funktionskontrolle von Rauschschutz- und Brandschutztüren
- Ermittlung des Bedarfs an Feuerlöscheinrichtungen (Handfeuerlöscher)
- Regelmäßige Kontrolle der Feuerlöscheinrichtungen
- Beauftragung einer sachkundigen Person mit der vorgeschriebenen Prüfung der Handfeuerlöscher (gesetzl. Intervall: 24 Monate)
- Beauftragung der Wiederbefüllung oder des Austausches nach Benutzung eines Feuerlöschers
- regelmäßige Überprüfung auf Aktualität:
- Brandschutzordnung
- Flucht- und Rettungspläne
- Feuerwehrplan
- Feuerwehr-Laufkarten
- Hinweis: aus der Überprüfung resultierende Änderungen werden auf Honorarbasis nach Aufwand berechnet.